Einleitung zum Konkurrenzverbot

Das Konkurrenzverbot verbietet dem Arbeitnehmer nach Verlassen der Stelle den früheren Arbeitgeber zu konkurrenzieren. Es entsteht ein Spannungsfeld zwischen geschäftlichem Geheimhaltungsinteresse des Arbeitgebers und beruflicher Entfaltungsfreiheit des Arbeitnehmers. An die Voraussetzungen von Gültigkeit, Wirkung und Verletzung werden hohe Anforderungen gestellt. Der Entscheid, was ist zulässig und was nicht, orientiert sich immer an den vielfältigen individuellen Verhältnissen der Arbeitsvertragsparteien.

Das Konkurrenzverbot wirkt beim Betriebsaustritt insofern nach, als die schmarotzerische Nutzung firmenspezifischer Kenntnisse von Wettbewerbsrelevanz dem Arbeitnehmer untersagt ist.


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