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Abschluss

Abschlussvoraussetzungen sind:

  • Handlungsfähigkeit des Arbeitnehmers
  • Schriftform, auch wenn der Arbeitsvertrag formlos zustandekommen kann (OR 320 Abs. 1)

Das Konkurrenzverbot entfaltet seine Wirkungen erst nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

Während des Anstellungsverhältnisses ist dem Arbeitnehmer die Konkurrenzierung seines Arbeitgebers kraft der arbeitsrechtlichen Treuepflicht untersagt.

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