Beschränkung und Freiheit

Das Konkurrenzverbot soll den Arbeitgeber vor konkurrenzierender Tätigkeit seines Arbeitnehmers nach dem Betriebsaustritt schützen.

Das Konkurrenzverbot steht im dreieckigen Spannungsfeld

  • Interesse des Arbeitgebers, seine Geschäfts- und Fabrikationsgeheimnisse zu schützen
  • Entfaltungsfreiheit des Angestellten
  • marktwirtschaftlicher Wettbewerb.


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