Beschränkung und Freiheit
Das Konkurrenzverbot soll den Arbeitgeber vor konkurrenzierender Tätigkeit seines Arbeitnehmers nach dem Betriebsaustritt schützen.
Das Konkurrenzverbot steht im dreieckigen Spannungsfeld
- Interesse des Arbeitgebers, seine Geschäfts- und Fabrikationsgeheimnisse zu schützen
- Entfaltungsfreiheit des Angestellten
- marktwirtschaftlicher Wettbewerb.


