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Konkurrenzverbot

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Abgrenzungen

Rechtsgebiet:
Konkurrenzverbot
Stichworte:
Konkurrenzverbot
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Konkurrenzierungsverbot aus Treuepflicht

=   Arbeitnehmer darf während der Dauer des Arbeitsverhältnisses auch ohne besondere Abrede seinen Arbeitgeber nicht konkurrenzieren

Konkurrenzverbot

=   Abrede zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, wonach letzterer den ersteren nach Verlassen der Stelle in bestimmter Hinsicht nicht konkurrenziert

Kundenabwerbeverbot

=   Arbeitnehmer verpflichtet sich gegenüber seinem Arbeitgeber, nach Verlassen der Stelle keine Kunden zum Dienstleister- bzw. Lieferantenwechsel, d.h. zu ihm, zu seinem neuen Arbeitgeber oder zu einem Dritten, zu veranlassen

Personalabwerbeverbot

=   Arbeitnehmer verpflichtet sich gegenüber seinem Arbeitgeber, nach Verlassen der Stelle keine Kollegen zum Arbeitgeber- bzw. Arbeitsplatz-Wechsel zu veranlassen

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