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Konkurrenzverbot

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Begrenzung nach Gegenstand

Rechtsgebiet:
Konkurrenzverbot
Stichworte:
Konkurrenzverbot
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG
  • Grundsätze
    • Gegenstand = verbotene Tätigkeit
    • Keine weitergehende Begrenzung als die Befassung durch verbotsbelasteten Arbeitnehmer
    • Umschreibung darf nicht zu einem Berufsverbot führen
    • Je spezialisierter desto enger die zu meidende Tätigkeit
  • Gegenstandsformen
    • Unternehmensbezogenes Konkurrenzverbot
      • = Verbot jeder Tätigkeit in einem Konkurrenzunternehmen
    • Tätigkeitsbezogenes Konkurrenzverbot
      • = Verbot der Tätigkeit im bisherigen Arbeitsgebiet des Arbeitnehmers
      • umfasst auch die Anstellung in einem Konkurrenzbetrieb, selbst wenn er nicht im geschützten Gebiet eingesetzt wird
  • Gegenstandswechsel nach Eingehung des Konkurrenzverbots
    • Veränderte Verhältnisse führen nicht automatisch zu einem Gegenstandswechsel
      • Spartenaufgabe durch Arbeitgeber
      • vereinbarte Versetzung bzw. weisungsgebundene Versetzung des Arbeitnehmers in ein anderes Betätigungsfeld
  • Konzern
    • Verbots-Ausdehnung zugunsten von Konzerngesellschaften, die nicht Arbeitgeber des verbotsbelasteten Arbeitnehmers waren
    • Voraussetzungen
      • Erweiterte schriftliche Konkurrenzverbotsabrede
      • Einblick des Arbeitnehmers in die Geheimnisse der verbotsbegünstigten Konzerngesellschaft
      • Erhebliche Schädigungsgefahr, auch wenn nur mittelbar
  • Branchen
  • Personalabwerbung durch den Kunden (direkte Anstellung beim Kunden)
  • Zu weit gefasste Verbotsumschreibung
    • bewirkt richterliche Verbotseinschränkung, nicht aber Ungültigkeit
    • Kundenschutzklauseln haben hier ein geringes Einschränkungsrisiko
  • Prozessuales
    • Untersagung jeder Konkurrenzierung, ohne Berücksichtigung des Arbeitnehmerwissens und der Interessenabwägung = in der Regel zu weit gefasstes Verbot
    • Richterliche Verbotseinschränkung bewirkt teilweises Unterliegen
    • Einzelfallprüfung erforderlich

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