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Konkurrenzverbot

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Begrenzung nach Ort

Rechtsgebiet:
Konkurrenzverbot
Stichworte:
Konkurrenzverbot
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG
  • Grundsätze
    • Beschränkung der räumlichen Ausdehnung des Konkurrenzverbots
    • Kein weitergehender Konkurrenzenthaltungsradius als die intensiven Geschäftsbeziehungen des konkurrenzverbots-begünstigten Arbeitgebers
    • Je spezialisierter das Business, desto grösser der mögliche Radius
      • Verbotsgebiet „ganze Welt“
        • Regelfall: Unzulässigkeit
        • Ausnahmen denkbar (extreme Marktnischen)
      • Verbotsgebiet „Europa“
        • Regelfall: Unzulässigkeit
        • Ausnahmen denkbar (extreme Marktnischen)
    • Kein weitergehender Konkurrenzenthaltungsradius als der Tätigkeitsrayon des konkurrenzbelasteten Arbeitnehmers
      • Verbotsgebiet zB Ostschweiz > Konkurrenzenthaltung ganze Schweiz
        • = u.E. unzulässig
      • Verbotsgebiet zB Schweiz > ehemaliges Tätigkeitsgebiet „ganze Welt“
        • Zulässigkeit
  • Ausweichversuche konkurrenzbelasteter Arbeitnehmer
    • Konkurrenzverbotsverletzung, wenn nur der Gesellschaftssitz des neuen Arbeitgebers ausserhalb des Verbotsrayons ist, nicht aber das Absatzgebiet und eine Anwerbung von Kunden des alten Arbeitgebers erfolgt
    • Vgl. auch Abwehrmethode der „anderen Funktion“
  • Unzulässig erklärtes Konkurrenzverbot
    • Örtliche Begrenzung ist irrelevant, da ganzes Konkurrenzverbot als Ganzes ungültig gilt
  • Übermässigkeitsprüfung setzt gültiges Konkurrenzverbot voraus
  • Prozessuales
    • Vorsorgliches Verbot konkurrenzierender Tätigkeit
      • ohne örtliche Beschränkung nicht
    • internationales Konkurrenzverbot
      • Prozessprobleme
      • Vollstreckungsprobleme
    • Einzelfallprüfung erforderlich

Weiterführende Informationen

Judikatur:

Zivilprozess:

» Summarisches Verfahren: Vorsorgliche Massnahmen

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