Begriff: Konkurrenzverbot
Das arbeitsvertragliche Konkurrenzverbot verbietet dem Arbeitnehmer nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses in gegenständlicher, örtlicher und temporaler Hinsicht, für einen Dritten oder in eigenem Namen und auf eigene Rechnung, seinen Arbeitgeber zu konkurrenzierenden.
Synonym für das deutsche Recht:
- Wettbewerbsverbot