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Konkurrenzverbot

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Checklisten

Rechtsgebiet:
Konkurrenzverbot
Stichworte:
Konkurrenzverbot
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Checkliste: Konkurrenzverbot

  1. Ist die Konkurrenzverbotsabrede gültig?
    1. War der Arbeitnehmer bei Abschluss der Konkurrenzverbots-Vereinbarung handlungsfähig (OR 340 Abs. 1)?
    2. Wurde die Konkurrenzverbotsabrede schriftlich vereinbart (Schriftformerfordernis) (OR 340 Abs. 1)?
    3. Bietet die Stelle Einblick in wettbewerbsrelevante Informationen (OR 340 Abs. 2)?
      1. Kundendatei?
      2. Fabrikations- und/oder Geschäftsgeheimnisse?
    4. Kann die Verwendung der Kenntnisse den Arbeitgeber erheblich schädigen (OR 340 Abs. 2)?
    5. Ist das Verbot angemessen begrenzt (OR 340a Abs. 1)?
      1. nach Gegenstand?
      2. nach Ort?
      3. nach Dauer (nur unter besonderen Umständen mehr als 3 Jahre (vgl. OR 340 Abs. 1, letzter Teilsatz)?
  2. Reichweite der schützenswerten betriebsrelevanten Besonderheiten (OR 340 Abs. 2):
    1. Begleitende Schutzvorkehren des Arbeitgebers?
    2. Dokumentierung des Geheimhaltungswillens?
    3. Reichweite des Einblicks in Kundendaten, Fabrikations- und Geschäftsgeheimnisse?
    4. Gibt es Stammkunden, die an das Unternehmen gebunden sind und wenn ja, wie hoch ist deren Anteil?
    5. Wie hoch ist der Anteil der
      1. Spezialkenntnisse, die der Arbeitnehmer im Betrieb erlangt hat und die Schädigungspotential besitzen
    6. und wie hoch ist der Anteil der in der Person des Arbeitnehmers (nicht bindungsfähigen)
      1. persönlichen Eigenschaften?
      2. persönlichen Fähigkeiten?
      3. persönlichen beruflichen Erfahrung?
  3. Wirkungskreis der Besonderheiten in räumlicher und zeitlicher Hinsicht (OR 340a Abs. 1)?
    1. Wie weit reichen Ihre Geschäftsbeziehungen in geographischer Hinsicht tatsächlich?
    2. Wie lange dauert Ihr Konkurrenzverbotsinteresse tatsächlich?
  4. Gefährdet der Wirkungskreis gemäss Ziff. 3 das berufliche Fortkommen des Arbeitnehmers (OR 340a Abs. 1)?
  5. Wird die Einschränkung des beruflichen Fortkommens abgegolten (OR 340a Abs. 2)?
  6. Kann die aktuelle Tätigkeit des Arbeitnehmers die Wettbewerbsposition des berechtigten Arbeitgebers gefährden (OR 340 Abs.2)?
    1. als Folge des Wissenstransfers?
    2. Wirkung für das betreffende Marktsegment: erheblich?
      1. Enger Markt?
      2. Wenige (Gross-)Kunden?
    3. Schadensbegrenzung oder -abwehr: durch andere Massnahmen als durch Geltendmachung des Konkurrenzverbotes möglich?
  7. Beschränkung des Konkurrenzverbots
    1. Richter kann übermässiges Konkurrenzverbot (unter Würdigung aller Umstände) nach seinem Ermessen herabsetzen (OR 340a Abs. 2, 1. Teilsatz)
    2. Richter hat eine allfällige Gegenleistung des Arbeitgebers zu berücksichtigen (OR 340a Abs. 2, 2. Teilsatz)
    3. Konkurrenzverbot ist nicht nichtig, sondern nur herabsetzbar
  8. Konventionalstrafe
    1. Das Konkurrenzverbot kann durch eine Konventionalstrafe abgesichert werden
    2. Konventionalstrafe
  9. Bestand des Konkurrenzverbotes?
    1. Hat der Arbeitgeber noch ein erhebliches Interesse an der Aufrechterhaltung des Konkurrenzverbotes?
      1. Ja: Fortbestand (OR 340c Abs. 1)
      2. Nein: Dahinfallen des Konkurrenzverbotes (OR 340c Abs. 1).
    2. Hat der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis gekündigt?
      1. Ja, und zwar ohne dass der Arbeitnehmer zur Kündigung Anlass gegeben hätte: Dahinfallen des Konkurrenzverbotes
      2. Ja, wobei der Arbeitnehmer einen begründeten Anlass zur Kündigung setzte: Fortbestand des Konkurrenzverbotes
      3. Nein: siehe lit. c (OR 340c Abs. 2).
  10. Hat der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis gekündigt?
    1. Ja, und zwar ohne dass der Arbeitgeber zur Kündigung Anlass gegeben hätte: Fortbestand des Konkurrenzverbotes
    2. Ja, wobei der Arbeitgeber einen von ihm zu verantwortenden Anlass zur Kündigung setzte: Dahinfallen des Konkurrenzverbotes
    3. Nein: siehe lit. B (OR 340c Abs. 2).

Checkliste: Geheimnisschutzklausel

  • Offenbarungsverbot
    • nachvertraglich nachwirkend (OR 321a Abs. 4 Halbsatz 2)
    • Konkretisierende Klausel:
      • Keine Offenbarung an Dritte
  • Verwertungsverbot
    • Bedarf einer zusätzlichen Abrede
    • Erweiternde Klausel:
      • Keine Eigenverwertung
  • Einzelfall-Kontrolle
    • Prüfung, ob im konkreten Einzelfall Schutzbestimmungen des Konkurrenzverbots von OR 340 – 340c zu beachten sind.

s.e.&o. – ohne Gewähr

Checkliste: Kundenschutzklausel

  • Verbot der Kundenabwerbung
    • = weniger als die Konkurrenzverbot
  • Abwerbebeschränkung gegenüber Dritten
    • Abrede, wonach der Arbeitnehmer nach seinem Dienstaustritt nicht für Kunden tätig sein darf
  • Echte Kundenschutzklausel (Erfordernis der begrenzten Anzahl Kunden, d.h. keine Marktführerschaft)
    • Abrede, wonach der Arbeitnehmer nach seinem Dienstaustritt nicht Kunden abwerben darf
  • Einzelfall-Kontrolle
    • Prüfung, ob im konkreten Einzelfall Schutzbestimmungen des Konkurrenzverbots von OR 340 – 340c zu beachten sind.

s.e.&o. – ohne Gewähr

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