= Schutz der Geschäfts-, Fabrikations- und Kundengeheimnisse vor Mitnahme durch einen Arbeitnehmer bei Ausscheiden aus den Diensten des Arbeitgebers
Weiterführende Informationen
- Wichtiger als eine wasserdichte vertragliche Konkurrenzverbotsregelung ist die Auswahl und Ueberwachung der Mitarbeiter (keine Anstellung von Arbeitnehmern, die sich nur an die Kundenbeziehungen „machen“ könnten bzw. den Arbeitnehmern durch technische und andere Hilfsmittel sowie durch Wahrung eines Chefkontakts zu den Kunden die Mitnahme von Teilen des Kundenstamms zu verunmöglichen oder zumindest zu erschweren) sowie bei Auflösung des Arbeitsverhältnisses die Kundenbindung zu unterbrechen (lange Kündigungsfrist, Freistellung auf Abruf etc.)
- Für die Interessenabwägung Arbeitgeber – Arbeitnehmer vgl. die nachfolgenden Ausführungen zu „Beschränkung und Freiheit“