Das Konkurrenzverbot entfaltet seine Wirkungen erst nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
Während des Anstellungsverhältnisses ist dem Arbeitnehmer die Konkurrenzierung seines Arbeitgebers kraft der arbeitsrechtlichen Treuepflicht untersagt.
Informationen zum Konkurrenzverbot in der Schweiz